1. Rechtliches

Mrz 21, 2021 | Anleitungen, Wildfrüchte

"

Wenn sie in der „freien Natur“ auf Beerenjagd gehen sollten Sie einige Dinge beachten, damit sie sich nicht versehentlich hohe Bußgelder einhandeln.

Bedenken sie, dass es sich bei unserer „Natur“ in Wirklichkeit um eine unnatürliche Kulturlandschaft handelt. Diese Kulturlandschaft wird genutzt, um Geld zu verdienen. Wer sich hier unbedarft an Obst und Feldfrüchten bedient läuft Gefahr, einen Diebstahl zu begehen. Dort, wo Landschaft und Natur besonders geschützt werden, greifen die Bestimmungen des Naturschutzes.

Das Eigentumsrecht

Wer kennt das nicht: Man spazieren Sonntags durch Feld und Flur und passieren einen alten Apfelbaum. Man nimmt sich einen am Boden liegenden Fallapfel und beißt hinein.

Grundsätzlich ist es erlaubt, Beeren, Früchte, Pilze und Kräuter für den privaten, nichtkommerziellen Gebrauch zu sammeln. Der Gesetzgeber hat z.B. bei Pilzen eine Obergrenze definiert, die der Privatmann sammeln darf. Auch wenn die Erntemenge deutlich unter diesen Grenze liegt: Befand sich beispielsweise der genannte Apfelbaum auf einem Privatgrundstück, so hat man gerade einen Diebstahl begangen. Jeder Diebstahl kann zur Anzeige gebracht werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Apfel oder um eine Tonne Äpfel handelt. Das mag kleinlich erscheinen, man sollte jedoch bedenken, dass der Schaden schnell groß wird, wenn sich jeder Passant nach Herzenslust bedient. Es ist ebenfalls unerheblich, ob es sich um Fallobst handelt oder nicht. Auch das macht Sinn: In vielen Gegenden wird das Fallobst in regelmäßigen Abständen eingesammelt, auch wenn es dem ersten Anschein nach nicht verwertet wird.

Selbst wenn sich der Apfelbaum auf einem Gemeindegrundstück befindet dürfen die Äpfel unter Umständen nicht gepflückt werden. Mancherorts wird das Recht im Gemeindebesitz befindliche Obstbäume zu beernten versteigert.

Klären sie deshalb vor der Ernte unbedingt die Eigentumsverhältnisse. Wenn auf öffentlichem Gelände geerntet wird sollte eine Erlaubnis bei den zuständigen Behörden eingeholt werden. In der Regel ist das kein Problem, und sie sind rechtlich auf der sicheren Seite. Betreten sie zudem niemals ein vollständig eingezäuntes Grundstück. Das könnte als Hausfriedensbruch ausgelegt werden.

Der Naturschutz

Die schönsten Wildfrüchte findet man oft in Schutzgebieten. Man sollte sich aber vor der Ernte erkundigen, ob in dem jeweiligen Schutzgebiet überhaupt geerntet werden darf, sonst drohen empfindliche Strafen. In der Regel ist es in Naturschutzgebieten verboten, Pflanzen oder Pflanzteile zu entnehmen oder die Wege zu verlassen: Die Wildfrüchte dürfen dann nicht gesammelt werden.

Naturschutz ist Ländersache, zudem können die Verbote von Schutzgebiet zu Schutzgebiet verschieden sein. Der Sinn: Die Einschränkungen richten sich nach dem jeweiligen Schutzzweck des Schutzgebiets. Es ist deshalb nicht möglich, hier allgemeingültig darzustellen, was in Schutzgebieten erlaubt ist und was nicht.

Schutzgebiete sind durch amtliche Schilder als solche gekennzeichnet. In Deutschland zeigt zum Beispiel ein grünes Dreieck mit einem Vogel auf weißem Grund die Grenze zu einem Naturschutzgebiet an. Manchmal finden sich unter diesen Schildern Hinweise auf die geltenden Verbote. Im Zweifelsfall sollte man bei der zuständigen Naturschutzbehörde (Kreisverwaltungsbehörde) nachfragen. Auch Förster sind gute Ansprechpartner.

Weiterhin ist zu beachten, dass besonders gefährdete Arten auch außerhalb von Schutzgebieten gesetzlich geschützt sind. Die geschützten Pflanzen und Tiere sind in so genannten „Roten Listen“ aufgeführt. Es gibt sowohl bundes- als auch länderspezifische Listen. So ist es zum Beispiel in Bayern verboten, Sanddornbeeren zu sammeln, in anderen Bundesländern ist es erlaubt. Auch hier gilt: Im Zweifelsfall im Internet recherchieren oder bei der Kreisverwaltungsbehörde nachfragen.

Dazu einige interessante Links:

Liste der in Deutschland streng geschützten heimischen Tiere und Pflanzen

Rote Liste der gefährdeten Pflanzen und Tiere in NRW

Denken sie daran, dass diese Gesetze nicht zur Gängelung von Naturliebhabern erlassen wurde. Sie dienen vielmehr dem Erhalt der Schönheit der Natur und dem Schutz unserer heimischen Pflanzen und Tiere. Allein deshalb hält sich jeder überlegt handelnde Mensch an diese Gesetze.

Rezepte ausprobieren

Werden Sie zum Craft Wine Profi und probieren Sie sich durch die Vielzahl unserer Rezepte!

Pin It on Pinterest

Share This